Baufinanzierung

Unabhängig davon, ob es sich um den Kauf einer Immobilie oder den Bau eines Hauses handelt, kommen bestimmte Nebenkosten immer auf einen zu. Dazu zählen zum einen die Kosten für einen Notar, der den Vertrag bezüglich des Grundstückskaufs beglaubigen muss. Zum anderen entstehen Gebühren durch die notwendige Änderung von Eigentumsverhältnissen im Grundbuch sowie dortige Einträge hinsichtlich von Grundschulden – also Kosten, die nicht direkt etwas mit dem Kauf oder Bau des Hauses zu tun haben, dennoch aber in ihrer Höhe nicht zu unterschätzen sind und mitfinanziert werden müssen.

 

Wozu der Notar- und Grundbuchkostenrechner dient:

Damit Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, steht Ihnen hier der Notar- und Grundbuchkostenrechner zur Verfügung, mit dem Sie für verschiedene Szenarien zuverlässig die zusätzlichen Aufwände ermitteln und in Ihren Finanzierungsbedarf einschließen können. Das verhindert, dass dank positiver Kreditzusage zwar das Haus gekauft werden kann, die nicht ausreichend gewählte Darlehenssumme aber dazu führt, dass die letztendlich notwendigen rechtlichen und vertraglichen Schritte nicht bezahlt werden können. Überlassen Sie nichts dem Zufall und berechnen Sie mit diesem Notar- und Grundbuchkostenrechner alle wichtigen Nebenkosten, um finanziell immer auf der gut vorbereiteten und sicheren Seite zu stehen.

 

Wie Notarkosten entstehen

Notarkosten entstehen aufgrund eines notwendigen Kaufvertrags. Immer, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie seinen Eigentümer wechselt, muss dieser Vorgang, sprich der zugrunde liegende Kaufvertrag, notariell beglaubigt werden. Berechnen Sie anhand des Rechners, wie hoch diese Notarkosten sein werden.

 

Wie Grundbuchkosten entstehen

Nach Unterzeichnung und Beglaubigung des Vertrages sowie der Zahlung des entsprechenden Kaufpreises ist der Eigentumsübergang noch nicht vollzogen, denn es hat zusätzlich eine Eintragung im Grundbuch zu erfolgen, um urkundlich festzuhalten, wer der neue Besitzer des entsprechenden Grundstücks ist. Hier fallen sogenannte Grundbuchkosten an, die anhand des Onlinerechners ermittelt werden können.

Bei den meisten Baufinanzierungen fordern die Kreditinstitute als Sicherheit für die beantragte Kreditsumme die Bestellung einer Grundschuld, welche auch im Grundbuch eingetragen wird. In den meisten Fällen erfolgt dies zusammen mit dem Kaufvertrag, es fallen also nochmals Notarkosten an. Die dafür anfallenden Gebühren können hier daher als Kombination mit dem Kauf zusammen, aber auch als einzelner Vorgang berechnet werden. Neben der Bestellung kann es auch zu einer Abtretung der Grundschuld kommen, wenn zum Beispiel eine Anschlussfinanzierung bei einem anderen Kreditinstitut vollzogen wird und nun der neue Kreditgeber als Gläubiger die Grundschuld übernimmt. Auch hier entstehen Grundbuchkosten für den Immobilienkäufer oder Bauherrn, die ebenfalls hier berechnet werden können, was auch für das Löschen einer erledigten Grundschuld gilt.

Unabhängiger Ratgeber Baufinanzierung