Die Eigenheimrente - "Wohn-Riester" in der Baufinanzierung
Die als „Wohn-Riester“ bezeichnete "Eigenheimrente" soll Riester-Sparern die Investition in den Hausbau oder in die eigenen vier Wände schmackhaft machen. Demnach kann, wer mit einem Riester-Vertrag privat für das Alter vorsorgt, das angesparte Geld komplett entnehmen und es in den Bau oder Kauf einer Immobilie stecken. Somit erhöht sich für Bauherren oder Immobilenerwerber das Eigenkapital; sie benötigen also weniger Kredit. Durch die Zulagen aus dem Riester-Vertrag tilgt der Staat im Grunde mit.
Anspruchsgrundlagen
Die Riester-Förderung und damit auch den „Wohn-Riester“ kann in Anspruch nehmen, wer Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und unmittelbar förderberechtigt ist. Zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis gehören beispielsweise:
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
- Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
- Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit
- Kindererziehende während der rentenrechtlich zu berücksichtigenden Zeiten
Es kann also jeder "Riester-Förderberechtigte" unmittelbar auch vom "Wohn-Riester" profitieren und somit seine Baufinanzierung etwas optimieren. Sofern nur ein Ehegatte unmittelbar förderberechtigt ist, besteht für den anderen Ehegatten eine mittelbare Förderberechtigung, wenn die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben.
Wohn-Riester kann eingesetzt für die Anschaffung oder Herstellung
- einer Wohnung in einem eigenen Haus (Einfamilienhaus,Doppelhaus,Bungalow...)
- einer Eigentumswohnung
- einer Genossenschaftswohnung, erworben von einer eingetragenen Genossenschaft
- eines eigentumsähnlichen oder lebenslangen Dauerwohnrechts
Voraussetzung ist, dass diese Wohnung oder das Haus den Lebensmittelpunkt des Zulageberechtigten (Hauptwohnsitz) bildet und in Deutschland gelegen ist.
Vorteile der Eigenheimrente
Wer sich ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung für seinen Ruhestand anschaffen will, muss nicht mehr unbedingt zusätzlich Riester-Sparpläne besparen, um an die staatliche Förderung zu gelangen. Die Vorsorge-Sparer erhalten dadurch einen größeren Gestaltungsspielraum.
So funktioniert Wohn-Riester
Im Grunde wird das zur klassischen Altersvorsorge dienende "Sparkonto" durch das Haus bzw. die Immobilie ersetzt. Sie setzen also die Mittel nicht für ein Altersvorsorgesparprodukt einer Bank, Versicherung oder Bausparkasse ein, sondern investieren diese in Ihre Immobilie.
Dabei wird das in der Immobilie gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital auf einem gesonderten „Konto“ – dem Wohnförderkonto – erfasst. Die dort eingestellten Beträge werden jährlich um 2 Prozent erhöht und dienen als Grundlage für die spätere nachgelagerte Besteuerung. Es wird somit nicht auf den konkreten Nutzungswert der Immobilie im Alter abgestellt, sondern nur auf die vom Förderberechtigten tatsächlich bezogene Förderung. Das heißt: Beträgt der Stand des Wohnförderkontos 10.000 Euro, dann wird nur dieser Betrag steuerlich erfasst, auch wenn sich der Wert der Immobilie zwischenzeitlich verdoppelt hat und somit die Nutzungen aus dem mietfreien Wohnen mehr „Wert“ sind als bei Inanspruchnahme der Förderung vorhergesehen wurde.
Wie Tilgungsleistungen gefördert werden
Unter der Voraussetzung, dass eine Förderberechtigung für die Riester-Rente besteht und das Darlehen für eine selbst genutzte Wohnimmobilie, die nach dem 31.12.2007 gekauft oder gebaut wird, eingesetzt wird, sieht die sogenannte Tilgungsförderung vor, dass Tilgungsleistungen zugunsten zertifizierter Darlehensverträge – wie andere Sparbeiträge auch – steuerlich begünstigt werden können.
Die Tilgungsleistungen für zertifizierte Immobilienkredite werden somit steuerlich gleichrangig berücksichtigt wie Altersvorsorgebeiträge klassicher Sparmodelle zur Altersvorsorge. Die staatlichen Zulagen für Tilgungsbeiträge werden in diesen Fällen zu 100 Prozent für die Darlehenstilgung eingesetzt.
Setzen sich Altersvorsorgeverträge aus einer Spar- und einer Darlehensphase zusammen (klassischer Bausparvertrag) werden auch diese begünstigt.
Wer von Wohn-Riester besonders profitiert
Wohn-Riester ist, wie die Riestertente allgemein, vor allem für kinderreiche Familien und Geringverdiener interessant.
Steuern
Die Rente, die aus der Riester-Versicherung, dem -Fonds- oder -Banksparplan fließt, muss der Sparer im Ruhestand versteuern. Weil es bei Wohn-Riester keine zu besteuernde monatliche Rente gibt, wird ein fiktives „Wohnförderkonto“ gebildet, auf dem die staatliche Förderung sowie die Tilgungsraten für Haus oder Immobilie mit jährlich zwei Prozent registriert werden. Auf diese Summe zahlt der Ruheständler dann Steuern, er wird insoweit so behandelt, als würde er eine monatliche Rente erhalten. Der Ruheständler hat die Wahl, die Steuer "auf einen Schlag" zu zahlen oder die auf sein Riester-Vermögen entfallende Steuer 25 Jahre lang abzubezahlen. Wer die Steuern sofort bezahlt, kommt in den Genuß eines Abschlages von 30 %, es würden also nur 70 Prozent des Kapitals auf dem Wohnförderkonto versteuert. Dafür muss sich jedoch der Rentner verpfichten, 20 Jahre lang den Immobilienbesitz zu halten.
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