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Die "Eigenheimzulage" - Das Eigenheimrentengesetz
Die Eigenheimzulage wurde durch die Bundesregierung zum 01.01.2006 abgeschafft. Nicht betroffen sind/waren Bauherren und Immobilienkäufer, wenn der Abschluss des Kaufvertrages oder der Bauantrag für den Hausbau vor dem 01.01.2006 abgeschlossen bzw. eingereicht worden ist. Für diejenigen, welche die Eigenheimzulage bereits beanspruchten, blieb alles beim Alten.
Seit 2008 gibt es für den Fortfall der Eigenheimzulage eine Art "Ersatz", nämlich eher unter dem Begriff "Wohn-Rister" bekannte Eigenheimrentengesetz.
Während man bei der Eigenheimzulage als Bauherr oder Immobilienkäufer acht Jahre lang bis zu 1.250,-- Euro pro Jahr und für jedes Kind weitere 800,-- Euro erhielt, wird beim Eigenheimrentengesetz nur derjenige gefördert, welcher auch Geld in den Riestervertrag einzahlt.
Es müssen vier Prozent vom Bruttoeinkommen pro Jahr auf das Riesterkonto gezahlt werden, wenn man in den Genuss der Förderung von 154,-- Euro pro Person und Jahr kommen möchte. Für Kinder, welche vor 2008 geboren wurden, gibts zusätzlich 185,-- Euro und für nach 2008 geborene Kinder 300,-- Euro, jeweils pro Jahr. Im Gegensatz zur Eigenheimzulage ist die Dauer der Förderung unbegrenzt.
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