Länder-Fördermittel
Die Bundesländer stellen Mittel zur Verfügung, um vor allem einkommensschwächeren und kinderreichen Familien zum eigenen Heim zu verhelfen. Wir verzichten hier auf die Vorstellung der einzelnen Länder-Fördermittel, aber generell sind die folgenden Punkte zu beachten:
Zielgruppen für diese Art der Förderung sind:
- Familien mit Kindern, insbesondere kinderreiche Familien
- Alleinerziehende
- Junge Ehepaare
- Schwerbehinderte mit spezifischen Wohnungsversorgungsproblemen
Rechtzeitig Anträge stellen!
Sehr wichtig ist es, dass Sie den Antrag rechtzeitig und unbedingt vor den Beginn der Bauarbeiten stellen. Reichen Sie die Anträge zu spät ein, werden nur in begründeten Ausnahmefällen Genehmigungen erteilt. Ein Rechtsanspruch auf Fördergelder besteht nicht. Beachten Sie: Darlehen und Zuschüsse aus den Fördertöpfen gibt es nur, so lange Geld drin ist.
Ohne Eigenleistung geht nichts!
Es gibt in der Regel ohne eine entsprechende Eigenleistung keine Gelder. "Eigenleistung" sind eigene Geldmittel, oder auch Sachleistungen (persönliche Arbeitsleistung). Mindestens ein Drittel der Eigenleistung ist durch Eigenkapital wie Bank- oder Bausparguthaben aufzubringen. Den Anteil an der Gesamtfinanzierung regeln die einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Dieser bewegt sich aber zwischen 15 und 20 Prozent.
Einkommensgrenzen beachten!
Sämtliche Förderungen sind abhängig von bestimmten Einkommensgrenzen! In der Regel werden zinsgünstige Darlehen gewährt, wenn diese zur Zeit geltenden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:
- 1-Personen-Haushalt: 12.000 Euro
- 2-Personen-Haushalt: 18.000 Euro
- jeder weitere Angehörige: weitere 4.000 Euro
Grundlage für die Ermittlung des Jahreseinkommens bildet das Einkommen welcher in den 12 Monaten ab dem Monat der Antragstellung zu erwarten ist. Sofern das Einkommen nicht ermittelt werden kann, zählen die 12 Monate vor der Antragstellung.
Pauschal-, Frei- und Abzugsbeträge verringern das Jahreseinkommen. Steuerfreie Einnahmen wie Kindergeld/Erziehungsgeld, Leistungen zu Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie Arbeitnehmer-Sparzulage werden nicht dem Jahreseinkommen zugerechnet.
Baukosten und Wohnungsgrößen
Um in den Genuss von Länderfördermitteln kommen zu können, dürfen festgelegte Baukostenobergrenzen nicht überschritten werde. Die Baukostenobergrenzen werden durch die Bundesländer unterschiedlich geregelt.
Zudem gelten in den Bundesländern unterschiedlich festgelegte Wohnflächenobergrenzen. Für selbst genutztes Wohneigentum gelten jedoch meist folgende Wohnflächen-Richtwerte:
- Einfamilienhaus: 130 m²
- Zweifamilienhaus: 200 m², wobei keine der Wohneinheiten größer als 130 m² sein darf.
- Für jeden weiteren Familienangehörigen erhöhen sich die Grenzen um 10 m²
Hier finden Sie den für Sie zuständigen Ansprechpartner für die Bauförderung durch Ihr Bundesland, der hinterlegte Link führt Sie direkt an die richtige Stelle:
Baden Württemberg
Landeskreditbank Baden-Württemberg
76113 Karlsruhe, Schlossplatz 10 70174 Stuttgart, Börsenplatz 1
Telefon 0721 150-0 Telefon 0711 122-0
Bayern
Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern
80535 München, Postfach 220036
Telefon 089 / 21 92 02
Berlin
Investitionsbank Berlin
10719 Berlin,Bundesallee 210
Telefon 030 / 21 25 - 0
Brandenburg
Investitions-Bank des Landes Brandenburg
Steinstraße 104 - 106, 14480 Potsdam
Telefon 0331 / 660-0
Bremen & Bremerhaven
WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH
28195 Bremen, Kontorhaus am Markt, Langenstraße 2-4 (Eingang Stintbrücke 1)
Telefon 0421 96 00-10
Hamburg
Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt
Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg
Telefon 040 24846 - 480
Hessen
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
OMEGA-HAUS A (Kaiserlei-Kreisel)
Strahlenbergerstraße 11, 63067 Offenbach am Main
Telefon 069 91 32-01
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut M-V
Werkstraße 213, 19061 Schwerin
Telefon 03 85 63 63-0
Niedersachsen
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
30177 Hannover, Günther-Wagner-Allee 12-16
Telefon 0511 30031-0
Nordrhein-Westfalen
NRW Bank
Düsseldorf Münster
40213 Düsseldorf, Kavalleriestraße 22 48145 Münster, Johanniterstraße 3
Telefon 0 211 91741-0 Telefon 0251 91741-2921
Rheinland-Pfalz
LTH Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz
55098 Mainz, Löwenhofstraße
Telefon 06131 13-3006
Saarland
Ministerium für Finanzen, Referat Wohnungsbauförderung
Am Tummelplatz 7, 66117 Saarbrücken
Telefon 0681 50 12 61 3
Sachsen
Sächsische Aufbaubank -Förderbank-
01069 Dresden , Pirnaische Straße 9
Telefon 0351 4910 - 4920
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt - Anstalt der Norddeutschen Landesbank Girozentrale
Domplatz 12, 39104 Magdeburg
Telefon 03 91 58 917 45
Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein
24103 Kiel, Fleethörn 29-31
Telefon 0431 9905-0
Thüringen
Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9 (S-Finanzzentrum), 99084 Erfurt - Postadresse: Postfach 90 02 44, 99105 Erfurt
Telefon 0361 74 47 0
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